in Holzminden e. V.

Seite geändert: Mittwoch, 11. August 2010 

Neues Treffen im Vereinslokal
Leclaires Mühle , Ernst-August-Strasse 16
37603 Holzminden
Am Montag,13.09.2010, ab 20.00 Uhr
Thema: Welche Rechte haben ledige Väter denn jetzt ?

Anzahl der aktiven Mitglieder am 09.08.2010
35

„Eltern für Kinder in Holzminden“ veranstaltete gemeinsames Frühstück

Am Sonntag, 04. Juli, fand in Forst in der „Forst-Wirtschaft“ wieder ein gemeinsames Frühstück statt. 6 Kinder und 23 Erwachsene haben ein abwechslungsreiches und interessantes Rahmenprogramm durch Karsten Behmer (Karsten die Fledermaus) und Kolja Behrens erleben dürfen. Alle Teilnehmer waren sich einig, im nächsten Jahr wieder ein Frühstück zu veranstalten. In geselliger Runde konnten die Probleme des Alltages für einige Stunden in den Hintergrund gestellt werden.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aktuelles: Elterliche Sorge

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle-

Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmung der Mutter verfassungswidrig.

Die Verfassungsbeschwerde des Vaters eines 1998 nichtehelichen geborenen Sohnes hatte damit Erfolg AZ: 1 BvR 420/09

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt neues Leben in die Reform des Sorgerechts für Väter. Hoffentlich ist dies nicht nur ein Strohfeuer, denn es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die Reform umsetzt.

Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause durch die Bundesregierung vorgelegt werden.

Weitere Informationen gibt es auch unter:

http://bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057l
 

 

               12 Jahre Reform des Kindschaftrechts

 

    Die Bedeutung beider Elternteile sollten in der Entwicklung eines Kindes nicht unterschätzt werden.

 

Am 1. Juli1998 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Ziel der Reform war es, eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Stärkung des Kindeswohls zu erzielen.

Sicher hat es durch die Reform Verbesserungen gegeben, dies ändert jedoch nichts daran, dass bei wesentlichen Problemen noch immer eine Lösung aussteht.

 

Immer mehr Paare verzichten heute auf einen Trauschein. Doch was geschieht, wenn aus den Paaren Eltern werden und sich dann trennen? Das deutsche Familienrecht erteilt im „Konfliktfall “ einem Elternteil das alleinige Sorgerecht, in der Regel der Mutter.

Heutzutage jedoch haben sich nicht nur die klassische Familie sondern auch die Rollenbilder von Frau und Mann verändert. Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und gehen in die Elternzeit. Sie übernehmen Verantwortung für Haushalt und Erziehung der Kinder, während die Frau in Vollzeit arbeitet und  in die Rolle des „Ernährers“ schlüpft.

Familie und Beruf zu vereinbaren ist in Deutschland jedoch noch schwierig. Es gibt zu wenig flexible Arbeitszeitmodelle und Kita-Plätze. Auch eine 30-Stunden-Woche für junge Eltern wurde schon diskutiert aber nicht realisiert.

Viele Väter finden sich nicht in der Rolle als Wochenendvater, sondern als präsenter und aktiver Teil im Leben ihrer Kinder. Nach einer Trennung ist es vor allem für die unverheirateten Väter schwer, weiterhin am Leben ihrer Kinder teilzunehmen.“Entsorgte Väter“ werden sie genannt. Väter, die um das Sorgerecht für ihre leiblichen Kinder kämpfen. Selten endet es damit, dass ein Vater das alleinige Sorgerecht erhält. Wahrscheinlicher ist es, dass ein Kind in eine Pflegefamilie oder in ein Heim kommt, als bei seinem leiblichen Vater zu bleiben.

   

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mahnte schon letztes Jahr mehrfach eine Reform des deutschen Sorgerechts an.

Zwölf Jahre nach der Reform des Kindschaftsrechts sollte die Bedeutung beider Elternteile in der Entwicklung eines Kindes nicht unterschätzt werden. Kinder lernen schneller sprechen, sind anpassungsfähiger, kontaktfähiger und konfliktfähiger, wenn sie in einem „geordneten“ Familienverband aufwachsen.

Der ungehinderte Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen ist ihr natürliches Recht und von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen. Leider geschieht das bislang nicht in ausreichendem Maße. Mütter und Väter sind gleich gut geeignet, das Kindeswohl zu wahren, das Kind oder die Kinder zu versorgen und zu erziehen. So gab es oft nur eine Verschiebung der Familienangelegenheit vom Sorge- zum Umgangsrecht.

 

Im Unterhaltsrecht sollte eine transparente Lösung des Selbstbehaltes gefunden werden. Dabei müssten die individuellen Wohnkosten und Umgangskosten sowie die Lohnsteuerklasse berücksichtigt werden. Auch andere anfallende Kosten wie Hausrat- Unfall- und Haftpflichtversicherungen sollten im Einzelfall Berücksichtigung finden. Der Elternteil, der regelmäßig auch das Wochenendumgangsrecht wahrnimmt, ist im Rahmen einer kindgerechten Betreuung verpflichtet , dem Kind einen angemessenen Lebensbereich während des Umgangs zu bieten. Der derzeitige geltende Selbstbehalt führt nach der Erhöhung der Unterhaltsbeitragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des unterhaltspflichtigen Elternteils.

 

Positiv aus unserer Sicht ist folgendes Urteil vom OLG Koblenz zu bewerten.

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit einem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils.

So das OLG Koblenz (11UF 149/10)

Gerd Schläger

Eltern für Kinder in Holzminden e.V.

 

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